Jetzt gilt die 3-G-Regel bei Sportausübung in geschlossenen Räumen

Liebe Falken!

Ab Donnerstag (2. September) gilt im Landkreis Vechta für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen die 3-G-Regel.

Das bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen an den Einheiten teilnehmen dürfen.

Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden, sind von der Regelung ausgenommen.

Als „Getestet“ gilt eine Person

  • mit negativem PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig)
  • mit negativem PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig)
  • mit negativem Selbsttest (unter Aufsicht, maximal 24 Stunden gültig)

Verantwortlich für die Einhaltung der 3-G-Regel sind der/die Gruppenleiter/in.

Einmalig sollte der/die Verantwortliche sich von den Teilnehmenden das Zertifikat über eine Impfung oder Genesung in digitaler oder Papierform zeigen lassen.

Teilnehmerlisten sind grundsätzlich zu führen.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ein entsprechendes Zertifikat über einen aktuellen negativen Test zu den Einheiten mitbringen oder können sich vor der Sportausübung unter Aufsicht des/der Gruppenverantwortlichen testen. Das Ergebnis des Tests muss entsprechend dokumentiert (Name der getesteten Person, Datum, Zeit, Ort, Ergebnis, Art des verwendeten Tests) und aufbewahrt werden.

Auf Anfrage beim Vorstand können in begrenzter Anzahl Testkits zur Verfügung gestellt werden, die für die entsprechenden Tests unter Aufsicht verwendet werden können.

Zudem hängen in der kleinen und großen Sporthalle sowie im Tanzraum QR-Codes aus, so dass dort auch die Kontakterfassung per Luca-App möglich ist – einfach mit dem Smartphone scannen und einchecken.

Kontaktsport ist weiterhin erlaubt. Eine Beschränkung der Gruppengröße gibt es ebenfalls nicht.

Bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen sprecht uns jederzeit gerne an.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Foto: Pixabay