Am 4. März (Freitag) treten neue Corona-Lockerungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Sport haben. So gelten für die Sportausübung grundsätzlich keine Beschränkungen im Sinne von G-Regeln mehr. In den Hallen muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden – außer natürlich bei der Sportausübung.
Für Zuschauende ist der Zutritt nach der 3G-Regel möglich, in geschlossenen Räumen müssen Zuschauende eine FFP2-Maske tragen – außer im Sitzen. Die Regeln gelten vorerst bis einschließlich 19. März.
Die Hygienekonzepte können hier für die Freiluftanlagen und hier für die Sporthallen eingesehen werden.